VVG-Reform und EU-Vermittlerrichtlinie
Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde der einhundertjährige Gesetzestext aus den Zeiten des deutschen Kaiserreiches am 01. Januar 2008 umfassend reformiert.
Wesentliche Ziele dieser Reform sind ein verbesserter Verbraucherschutz, ein gerechterer Ausgleich der Interessen von Kunde und Versicherer sowie eine grundlegende Modernisierung der Lebensversicherungssparte.
Entgegen dem allgemeinen Entbürokratisierungsbestreben hat die neue Gesetzgebung erheblich mehr Bürokratie verursacht.
Die mit der VVG-Reform im Zusammenhang stehende EU-Vermittlerrichtlinie beschäftigt sich mit der Umsetzung von europäischer Versicherungsvermittlung in nationales Recht.
Gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung wird zum 01. Januar 2009 erlaubnispflichtig. Zur Ausübung gelten im Wesentlichen folgende Voraussetzungen: Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, bestehende Berufshaftpflichtversicherung und Sachkundennachweis.